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LVA - Lebensmittel. Vertrauen. Analysen.


Was sind Gentechnisch veränderte Organismen (GVOs)?

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Als „gentechnisch verändert“ gilt eine Pflanze dann, wenn neue, „artfremde“ Gene mit Hilfe von Gentechnik in das Pflanzenerbgut hineingebracht worden sind. Sowohl in der Forschung als auch in der Pflanzenzüchtung gehören gentechnische Methoden zum Alltag.

Immer besser verstehen Wissenschaftler das komplizierte Zusammenspiel der Gene und ihre Rollen bei der Ausprägung einzelner Eigenschaften. Dieses Wissen hat die Möglichkeiten der Pflanzenzüchtung enorm erweitert.

Durch gezielte gentechnische Veränderung des Erbguts können bestimmte Pflanzen mit neuen Eigenschaften ausgestattet werden. Dabei geht es z.B. darum, Pflanzen widerstandsfähiger gegen Schädlinge oder Krankheitserreger zu machen oder gewünschte Inhaltsstoffe entwickeln zu lassen.

In den USA sind einige solcher Obst- und Gemüsepflanzen – wie etwa Papaya, Melonen und kleine gelbe Zucchini – zugelassen. Sie dürfen aber nicht nach Europa exportiert werden. Anders ist die Situation bei weltweit verbreiteten Feldfrüchten wie z.B. Mais, Raps, Soja und Baumwolle und in kleinerem Ausmaß auch bei Reis, Leinsaat, Zuckerrübe, Kartoffeln und Tomaten.

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In welchen Lebensmitteln ist Gentechnik drin?

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Die "Grüne Gentechnik" – also die Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft – konzentriert sich auf die Kulturarten Soja, Mais und Raps. Führende Anbauländer sind die USA, Argentinien, Brasilien, Indien, China und Kanada.

Soja und Mais stellen Grundstoffe für Lebensmittelzutaten dar. Agrarrohstoffe aus Soja und Mais werden weltweit gehandelt und in Herstellungsprozessen vieler Lebensmittel eingesetzt.

Sie sind Basis für zahlreiche Lebensmittelzutaten und Futtermittel. Auf diesem Weg kommen viele Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Kontakt, ohne jedoch selbst gentechnisch verändert zu sein.

Soja

Viele Lebensmittel enthalten Zutaten und Zusatzstoffe, die aus Soja-Rohstoffen hergestellt werden – etwa Öl in Margarine, Lecithin in Schokolade, Keksen oder Eis oder Soja-Eiweiß in Fertigprodukten. Auch Vitamin E wird oft aus Sojabohnen isoliert. Bei allen Zutaten, die aus Sojabohnen gewonnen werden, ist in der Regel davon auszugehen, dass sie zu einem gewissen Anteil aus gentechnisch veränderten Rohstoffen stammen.

Mais

Aus Mais wird vielfach Stärke gewonnen – als Grundstoff nicht nur für die Chemie- und Papierindustrie, sondern auch für zahlreiche Lebensmittelzutaten und Zusatzstoffe. So können etwa Traubenzucker, Glukosesirup oder Sorbit, die in vielen süßen Produkten enthalten sind, aus Maisstärke hergestellt werden. Vor allem bei importierten Produkten ist es möglich, dass Stärke und andere maishaltige Zutaten – etwa Maismehl - zumindest teilweise aus gentechnisch verändertem Mais stammen.

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In welchen Futtermitteln ist Gentechnik drin?

Allein 35 bis 40 Millionen Tonnen Sojabohnen werden jährlich in die Europäische Union importiert und größtenteils zu Futtermitteln verarbeitet. Sie kommen aus den USA, Argentinien und Brasilien, wo sich gentechnisch veränderte Sojasorten weitgehend durchgesetzt haben. Futtermittel aus herkömmlichen Sojabohnen können aus einigen Regionen Brasiliens bezogen werden. Im Regelfall enthalten zugekaufte Futtermittel für Rinder, Schweine und Geflügel gentechnisch veränderte Sojarohstoffe in mehr oder weniger großen Anteilen.

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Weitere Anwendungen von Gentechnik

Gentechnisch veränderte Mikroorganismen produzieren Arzneimittelwirkstoffe, die bisher mit großem Aufwand aus Gewebe isoliert werden oder deren chemische Synthese sehr teuer oder umweltbelastend ist. Ähnliche Methoden werden auch eingesetzt, um Zusatzstoffe herzustellen.

Enzyme sind ein wichtiges Anwendungsfeld der Gentechnik. Heute werden sie zu verschiedenen Zwecken in der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt, etwa bei der Herstellung von Käse, Brot und Backwaren, Saft und Wein, Fertig- oder Tiefkühlprodukten.

Wichtig: Weder in den Enzymen selbst und speziell nicht in den mit ihnen hergestellten Lebensmitteln sind Reste der Mikroorganismen und damit der veränderten DNA enthalten.

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Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es?

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Kennzeichnung

Die Zulassung und Kennzeichnung von GVO Lebens- und Futtermitteln ist in der EU Verordnung 1829/2003 geregelt. Seit 18. 04. 2004 ist sie in allen EU-Mitgliedstaaten wirksam.

Lebensmittel, Futtermittel, Zusatzstoffe, Aromen und Zutaten, die GVO-Anteile enthalten oder die aus GVO hergestellt sind, unterliegen einem Zulassungsverfahren in der Europäischen Union, unabhängig davon, ob diese jeweilige gentechnische Modifikation noch nachweisbar ist.

Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Produkte, die mithilfe von GV-Organismen hergestellt sind, sofern diese noch im Lebensmittel vorhanden sind (z. B. Bier aus GV-Hefe).

Produkte, die aus oder von Tieren gewonnen sind, die GV-Futtermittel erhalten haben sowie aus GV-Mikroorganismen stammende technische Hilfsstoffe wie Enzyme fallen NICHT in diese Kategorie.

Für jene GV-Organismen, die in der EU nicht zugelassen sind, gilt Nulltoleranz und diese Produkte sind daher innerhalb der EU nicht verkehrsfähig.

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GVO Analytik und die Dienstleistungen der LVA GmbH

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Sind in einem Produkt oder einer Zutat Bestandteile eines zugelassenen GVO von mehr als 0,9 % nachweisbar, muss eine spezielle Kennzeichnung vorgenommen werden.

Wenn aber der Anteil in diesen Produkten weniger als 0,9 % beträgt sowie wenn nachgewiesen werden kann, dass es um technische Zufallsbeimischungen handelt, sind diese Produkte von der Kennzeichnungspflicht lt. Bestimmungen ausgenommen.

Die Bestimmungsgrenze unserer Methoden liegt bei einem reinen Produkt bei weniger als 0,01 %. Somit kann das Vorhandensein des GVO-DNA-Gehalts auch in einem Spurenbereich bis zu 0,1 % nachgewiesen werden. Die Grenze der Quantifizierbarkeit liegt bei 0,1 %.

1. Screening: GVO ja/nein

Der erste Schritt dient dazu festzustellen, ob in einem Produkt DNA-Sequenzen enthalten sind, die häufig in gentechnisch veränderten Pflanzen vorkommen. Dazu wird in der LVA ein spezielles Ausschlussverfahren, das sog. "Screening"-Verfahren durchgeführt. Durch die hohe Flexibilität dieser Methode und die Kombination des Nachweises von bis zu sechs wichtigen DNA-Sequenzen werden fast alle derzeit zugelassenen oder nicht zugelassenen GVO-Pflanzen erfasst, die in allgemein verfügbaren Datenbanken genannt sind. Somit ergeben sich im ersten Schritt Hinweise darauf, ob im Produkt GVO enthalten sind oder nicht.

Ihr Vorteil: Wir überprüfen im Screening Ihr Produkt sehr gründlich auf die Anwesenheit aller sechs unterschiedlichen DNA-Sequenzen und Sie zahlen bei jedem Produkt den gleichen Preis!

2. Identifikation

Viele Lebensmittel kommen mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Kontakt, ohne jedoch selbst gentechnisch verändert zu sein. Stellen wir jedoch im ersten Schritt des "Screenings" fest, dass das Produkt gentechnisch veränderte Anteile enthält, bieten wir als zweiten Schritt eine Identifikation an. Damit kann festgestellt werden, ob es sich um eine zugelassene oder nicht zugelassene GVO-Pflanze ("Varietät") handelt.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung der Komplexität:

P35S heißt der Promotorbereich eines Gens, der am öftesten verwendet wird, um Fremdgene in eine Pflanze einzubauen. Das natürliche vorkommende Blumenkohlmosaikvirus kann Raps infizieren und somit den Promotorbereich P35S einbringen. Allerdings stammt dieser dann nicht aus einer absichtlichen Veränderung, sondern einer natürlichen. Somit eignet sich P35S allein für die Untersuchung von Rapsproben nicht, da falsch positive Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden können. Wir bieten daher ein spezifisches Identifikationsverfahren an, das bei Raps im Anschluss durchzuführen ist und bestätigt, ob das P35S Signal vom natürlichen Virus oder vom Transgen stammt.

3. Quantifizierung: Prozent GVO; Kennzeichnung?; Verkehrsfähigkeit?

Bei zugelassenen DNA-Sequenzen besteht anschließend die Möglichkeit, mit einer quantifizierenden Analyse den Prozentanteil der gentechnisch veränderten DNA bezogen auf die Zutat im fertigen Lebensmittel zu ermitteln, z. B: "Roundup Ready" Soja an Sojabohne in einem Brotaufstrich.

Eine abschließende Begutachtung der Probe durch kompetente § 73-Gutachter bezieht Stellung zu den Themen Kennzeichnung und Verkehrsfähigkeit.

Unser Kundenservice kann Sie gerne zu aktuellen Angeboten beraten.

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Probenahme für GVO-Bestimmungen

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Um GVO-Spuren in Lebensmitteln und Futtermitteln nachweisen zu können, ist es wichtig, dass eine ausreichende Menge davon als Probe verfügbar ist ("repräsentative Probenmenge").

DNA ist stabil und robust und in jeder Gewebeart vorhanden. Somit ist DNA eine fast unerschöpfliche Informationsquelle, die für die Analyse zur Verfügung steht. In der ständig wachsenden Lebensmittelpalette wird der Anteil an stark prozessierten und komplex zusammengesetzten Produkten höher.

Daher muss individuell festgelegt werden, wie die Probenahme erfolgen soll und welche Zahl an entnommenen Einzelproben notwendig ist. Das hängt auch vom Zustand der Probe bei der Entnahme und der Charge des untersuchten Produkts ab.

Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice, um entsprechende Beratung zu erhalten.



Kontakt

LVA-Kundenservice 

DI Dorothea Roubicek
Tel: +43 2243 26622 - 4210

E-Mail: servicelvaat 

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